SPD: Leidtragende sind die Behinderten

Veröffentlicht am 12.01.2020 in Kreisverband

Die Betroffenen sind verunsichert: Bei der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes fehlt es an Geld und Personal.

Menschen mit Behinderung sollen ein selbstbestimmtes Leben führen können.  Das wurde im Koalitionsvertrag von 2013 festgelegt und Ende 2016 gesetzlich verankert. Behindertenrechte sind Menschenrechte, lautet die Position der Sozialdemokraten. Bei der praktischen Umsetzung aber dessen, was in der UN-Menschenrechtskonvention festgelegt ist, nämlich eine vollumfängliche Teilhabe behinderter Menschen am Leben in der Gemeinschaft, hakt es.

Landkreise und Städte klagen über zu wenig Geld, die Betroffenen über viel Verunsicherung. Das wurde bei einer von der Vorsitzenden Birte Könnecke geleiteten Podiumsdiskussion des SPD-Kreisverbandes Breisgau-Hochschwarzwald im Müllheimer Werkzentrum der Christophorus-Gemeinschaft deutlich.

Das 2017 mit einer ersten Stufe in Kraft getretene vierstufige Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung, kurz Bundesteilhabegesetz (BTHG), beschäftigt die Kreis-SPD schon seit längerem, obgleich das Thema in der Öffentlichkeit bislang kaum Beachtung fand. Takis Mehmet Ali, der Verwaltungsleiter der Christophorus-Gemeinschaft Müllheim, einer renommierten Behinderteneinrichtung, ist Mitglied im Kreisvorstand der SPD und hatte schon im Frühjahr 2019 öffentlich beklagt, dass der Landkreis seinen Behinderteneinrichtungen mehr Geld zur Verfügung stellen müsse für den zusätzlichen Verwaltungsaufwand, der bei der Umsetzung des BTHG anfällt.

„Das Land Baden-Württemberg bemüht sich derzeit darum, eine Vorgehensweise zu finden, anhand derer der individuelle Bedarf betroffener Personen ermitteln werden kann“, stellte der Vertreter der Christophorusgemeinschaft noch vor einem Jahr fest. Jetzt mussten die Sozialdemokraten ernüchternd feststellen: Die Stuttgarter Koalitionsregierung ist seither nicht sehr viel weiter gekommen. „Keine Teilhabe unter dieser Regierung! Opfert Grün-Schwarz das Bundesteilhabegesetz für die schwarze Null?“ lautete denn auch der durchaus provokante Titel der jüngsten Podiumsdiskussion.

Hintergrund ist nach Auffassung der SPD eine berechtigte Kritik am Land, weil es - anders als in anderen Bundesländern - bislang nicht gelungen ist, in Baden-Württemberg einen Rahmenvertrag über Leistungen und Vergütungen zu formulieren.  Ein Kernproblem ist die Einhaltung des Konnexitätsprinzips: Wenn ein Land seinen Kommunen eine kostspielige Aufgabe überträgt, muss es für den finanziellen Ausgleich sorgen.  

Jürgen Halbleib, Referent für Wirtschaftsberatung beim Caritasverband der Erzdiözese Freiburg brachte bei der vom SPD-Kreisverband organisierten Podiumsdiskussion die Sache auf den Punkt: „Das Gesetz hat der Bund verbrochen, und das Land und die Kommunen müssen es jetzt umsetzen und damit klarkommen“. Das Problem sei von oben nach unten, auf die kommunale Ebene herunter verlagert worden. Von Städten, Landkreisen und Gemeinden könnten die Behinderteneinrichtungen aber derzeit keine Unterstützung erwarten, ergänzte Takis Mehmet Ali auf dem Podium.

Nach Angaben des Städte- und Landkreistages müssen bis zum Jahr 2022 Mehrausgaben von rund 150 Millionen Euro geschultert werden. Zu Buch schlagen dabei höheren Kosten beim Hilfebedarf Betroffener, die Freibeträge bei Einkommen und Vermögen Behinderter sowie zusätzliche Leistungen zur Ermöglichung von Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Weil es nun diesen Rahmenvertrag zwischen den kommunalen Landesverbänden und den verschiedenen Leistungserbringern noch nicht gibt, greift im Land bis 31. Dezember 2021 eine haushaltsneutrale Übergangsregelung.  Die Umstellung der alten Pflegesätze auf die neuen Assistenzleistungen erfolgt dabei im Rahmen des betrieblichen Rechnungswesens. Nun erwartet die SPD im Gleichklang mit der Liga der Freien Wohlfahrtspflege, dass die Umstellungskosten, die die Behinderteneinrichtungen zu tragen haben, in dieser Zeit vom Land erstattet werden. Eigentlich, so Mehmet Ali, sollten die Kommunen entlastet werden. „Das ist aber derzeit aber am wenigsten zu sehen.“

Mit Jahresbeginn ist eine weitere Stufe des BTHG in Kraft getreten.  Doch will die Kritik nicht verstummen: Die Umstellungszeit sei zu kurz bemessen. Leitlinien fehlten. Chancen und Grenzen müssten klarer definiert werden. Die Trennung der Leistungen für Existenzsicherung (Wohnen oder Essen) und der Leistungen zur Teilhabe (Mobilität, Assistenzbedarf oder Bildung) erhöhe den bürokratischen Aufwand, beklagte Halbleib. Das Problem sei, dass eine Abteilung im Sozialministerium sich um die Grundsicherung (Lebensunterhalt und Wohnen) kümmere, eine ganz andere hingegen um die Eingliederungshilfe (Teilhabe und Selbstbestimmung).

Statt wie früher Pauschalbeträge für „Fürsorge“ zu erhalten, soll künftig jeder einzelne Mensch mit Behinderung in seinen individuellen Bedürfnissen gefördert werden. Kamen die Mittel bislang aus einer Hand, fließen sie künftig aus zwei Töpfen, nämlich der Sozialhilfe und der Eingliederungshilfe. Die Schwierigkeit liege darin, dass für Gelder aus der Sozialhilfe völlig neue Anträge gestellt werden müssten, während früher der Hilfebedarf einfach bei der Behinderteneinrichtung angemeldet werden konnte, erläuterte Mehmet Ali. Der damit verbundene höhere bürokratische Aufwand bei der Beantragung von Leistungen sorgt bei Eltern für erhebliche Irritation und Ratlosigkeit, wie die Sozialdemokraten in der Fragerunde feststellen mussten.

Dabei gehe es für die betroffenen Menschen um sehr viel. Die Leidtragenden seien doch die Menschen mit Behinderung, stellte Birte Könnecke fest. Die SPD stößt sich am schleppenden Fortgang der Umsetzung des Teilhabegesetzes in Baden-Württemberg: Das Land wollte zunächst nicht zahlen. Die Kommunen erklärten, dass sie nicht zahlen könnten. Die Wohlfahrtsverbände stieß sich daran, dass die finanziellen Lasten offenbar auf die Einrichtungen abgewälzt werden sollen und forderte 17 Millionen Euro. Zum Schluss erklärte sich das Land jetzt bereit, 15 Millionen Euro zu berappen. In den Behinderteneinrichtungen herrsche denn auch eine große Verunsicherung, stellten Caritas-Vertreter Halbleib und SPD-Vorstandsmitglied Mehmet Ali unisono fest. Klar sei aber, dass der Leistungsanspruch besteht und die Kommunen letztlich zahlen müssen.

Diese Leistungen sollen sich „am persönlichen Bedarf orientieren und personenbezogen ermittelt werden.“ Die Aufgabe, die individuellen Bedarfe zu erheben, bindet aber viel Arbeitskraft und kostet Geld. Das Problem: Wenn diese Einrichtungen selbst dafür aufkommen müssten, gehe das voll zu Lasten der Qualität von Pflege und Betreuung, befürchten die Sozialdemokraten.

Ganz klar sei, dass jeder Schritt in Richtung von mehr Teilhabe und Selbstbestimmung von Behinderten auch mehr kosten werde, wenn das BTHG nicht zu einem Spargesetz verkommen solle, sagte der Vorstandsvorsitzende der Christophorusgemeinschaft, Joachim Walter. Und es brauche mehr qualifiziertes Betreuungspersonal, betonte Mehmet Ali. An dem fehle es aber. Mit der Notwendigkeit einer 24-Stunden-Präsenz stelle sich auch die drängende Frage nach erträglichen Arbeitszeiten und einer angemessenen Bezahlung. „Viele Betreuer fühlen sich überfordert und geben auf“, teilte Jürgen Halbleib mit. Und so könne der Leistungsanspruch vielfach nicht eingelöst werden.

Die Betreuung behinderter Menschen müsse aber zu einem Anliegen der gesamten Gesellschaft werden, lautete eine Forderung aus dem Publikum. Die Frage, wie die Eingliederung behinderter Menschen in das gesellschaftliche Leben gelingen könne, müsse dabei im Mittelpunkt stehen, meint die SPD.

Bernd Michaelis

 

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